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Behandlungspflege

Was bedeutet Behandlungspflege?

Als Behandlungspflege werden die auf Anordnung des Arztes durch Pflegekräfte ausgeführten Tätigkeiten bezeichnet.

Umfasst werden mit dem Oberbegriff „Behandlungspflege“ Aufgaben wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Wundversorgung, Verbandswechsel, Medizingabe, ärztliches Assistieren.

Nur ausgebildete Pflegekräfte mit entsprechendem Examen sind befugt, die Behandlungspflege auszuführen.

Die Kosten für die Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen.

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