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Aussteuerung bei Krankengeld

Was versteht man unter Aussteuerung bei Krankengeld?

Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit einen Lohnfortzahlungsanspruch von 6 Wochen. Nach Ablauf der 6 Wochen setzt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung fort. Die Krankenkasse zahlt an den Arbeitnehmer Krankengeld. Die Zahlungsdauer beträgt 78 Wochen. Die Beendigung der Krankengeldzahlung wegen Zeitablaufs wird als „Aussteuerung“ bezeichnet.

Die Krankenkassen weisen den Versicherten in der Regel auf die bevorstehende Aussteuerung hin. Der Versicherte kann dann eine Rehabilitationsantrag oder einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.

Ist eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt worden, kann der Versicherte grundsätzlich auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Arbeitslosengeld wird dann solange gewährt, wie über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde.

Arbeitslosengeld kann insbesondere auch dann beantragt werden, wenn der Versicherte aufgrund der Erkrankung nicht mehr fähig ist, mehr als 15 Stunden in der Woche zu arbeiten und das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt ist.

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