Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Ärztliche Behandlung

Was versteht man unter einer ärztlichen Behandlung?

Unter die ärztliche Behandlung fallen alle Leistungen eines Arztes zur Behandlung von Krankheiten, ihre Früherkennung und Verhütung.

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf Krankenbehandlung, der sich aus § 27 SGB V ergibt.

In Deutschland herrscht freie Arztwahl. Dem Versicherten steht es frei, wo er die ärztliche Behandlung durchführen lässt.

Ab dem 18. Lebensjahr sind Versicherte verpflichtet eine sogenannte Praxisgebühr in Höhe von 10,- € pro Kalenderquartal zu bezahlen, vgl. § 28 Absatz 4 SGB V.

Suche in Lexikon