Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Arztregister für Vertragsärzte

Was ist das Arztregister für Vertragsärzte?

In dem Arztregister, welches bei den Krankenkassen geführt wird, sind alle zugelassenen Kassenärzte verzeichnet.

Nach § 95 SGB V kann jeder zugelassene und ermächtigte Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Die Zulassung zum Arztregister folgt den in § 95a SGB V genannten Voraussetzungen. Nur ein approbierter Arzt mit nachzuweisendem Abschluss darf in das Register aufgenommen werden.

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