Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
navigate_before Zurück

Arbeitszeit

Was ist die Definition von Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit ist normiert in § 2 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz. Danach ist Arbeitszeit:

„die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“

Die Arbeitszeit ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag festgelegt und bildet oft die Berechnungsgrundlage für das Arbeitsentgelt.

Spezielle gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitszeit bei Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz zu finden.

Suche in Lexikon