Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Arbeitgeber

Was versteht eine Krankenkasse unter einem Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet (vgl. §§ 28a SGB IV ff.) verschiedene Aufgaben für die Sozialversicherung zu verrichten.

So ist es ihm auferlegt, seine Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden bzw. abzumelden und auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für jeden Arbeitnehmer an die zuständige Stelle abzuführen. Auch ist es die Aufgabe des Arbeitgebers für jeden bei ihm Beschäftigten Lohnunterlagen und Beitragsnachweise zu führen, welche an die zuständigen Einzugsstellen fristgerecht zu übermitteln sind. Außerdem ist er verpflichtet, die Arbeitnehmer bei den Krankenkassen anzumelden und auf deren Verlangen Verdienstbescheinigungen auszustellen, wonach u.a. die Berechnung des Krankengeldes erfolgt.

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