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Altersrückstellung

Was ist die Altersrückstellung?

Je älter ein Mensch wird, desto häufiger treten bei ihm Krankheiten auf, die eine ärztliche Versorgung und Behandlung erfordern. Um die Steigerung der Kosten im Laufe der Versicherungszeit zu decken und eine Kostenübernahme zu gewährleisten, bilden die Krankenkassen sogenannte Altersrückstellungen, die sie als Fremdkapital in der Bilanz ausweisen müssen.

Zur Bildung der Altersrückstellungen haben die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen für sich verschiedene Systeme entwickelt. Während die  gesetzlichen Krankenkassen mit dem Umlageverfahren arbeiten, bedienen sich die privaten Krankenkassen des sogenannten Anwartschaftsdeckungsverfahrens.

Beim Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkassen wird der Finanzierungsbedarf von allen Versicherten gemeinsam getragen. Die Versicherungen können die Kosten also nur decken, wenn sie genügend Versicherte  haben.

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren sieht vor, dass der neue Versicherungsnehmer mit jungem Alter vergleichsweise höhere Prämien zahlt, als der Versicherungsnehmer höheren Alters. Die Prämie bemisst sich nach Einstiegsalter und Vor- bzw. akuten Erkrankungen. Mit der Differenz zwischen der Anfangs zu hohen Prämie im Vergleich zum Leistungseinsatz und der später zu niedrigen Prämie wird systematisch eine Altersrückstellung gebildet.

Beide Methoden stellen damit kollektive Altersrückstellungen dar. Eine Altersrückstellung des einzelnen Versicherungsnehmers wird nicht gebildet Aus diesem Grund ist es grundsätzlich auch nicht möglich, einen Anspruch auf Auszahlung der Altersrückstellung im Fall eines Versicherungswechsels geltend zu machen.

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