Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Auslandsaufenthalt

Was ist bei einem Auslandsaufenthalt zu beachten?

Der Krankenversicherungsschutz besteht grundsätzlich nur im Geltungsbereich der Krankenkasse, also im Bundesgebiet Deutschlands.

Im Falle eines Auslandsaufenthaltes hängt der Versicherungsschutz von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es auf das Land selber an, welches bereist wird und zum anderen spielen die Dauer und der Grund des Aufenthaltes eine Rolle.

Mit dem europäischen Ausland, aber auch mit den Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes (Marokko, Schweiz, Tunesien, Türkei) ist ein  Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, welches die Krankenversorgung Deutscher gewährleistet.

Im Krankheitsfall gelten die Bedingungen des jeweiligen Landes. Dem Versicherten ist daher vor Reiseantritt zu raten, sich über die Versorgungsstandards des zu bereisenden Landes zu informieren.

Um im Ausland seinen Krankenversicherungsschutz nachweisen zu können, muss der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein ausstellen lassen. Seit 2004 ist die European Health Insurance Card (EHIC) eingeführt worden, die aber nicht in jedem europäischen Ausland gültig ist.

In Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei ist die EHIC noch nicht eingeführt. In diesen Ländern gilt der bisherige Krankenschein, der auch schon vor 2004 existierte.

Ein Arbeitnehmer, der von seinem deutschen Arbeitgeber im Rahmen eines Projektes oder befristet ins Ausland entsandt wird, ist weiterhin bei seiner deutschansässigen Krankenkasse versichert. Für ihn gilt das zuvor Geschriebene. Tritt ein Deutscher im Ausland eine neue Arbeitsstelle an, so muss er sich in der Regel vor Ort krankenversichern.

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